Energieberatung
Vorwort
Im privatem Gebäudebestand liegt ein hohes Potential an Energieeinsparmöglichkeiten. Vor allem betrifft dies Gebäude, die aus den 1950er bis Mitte der 1970er Jahre stammen und oft erhebliche Mängel im Wärmeschutz aufweisen.
Nach einer Studie des Umweltbundesamtes ließe sich mit einer vollständigen energetischen Sanierung des Gebäudebestands auf Niedrigenergiehausniveau knapp 60% des jetzigen Heizwärmebedarfs einsparen.
Sinnvoll werden energiesparende Maßnahmen meistens, wenn ohnehin eine Sanierung des Gebäudes ansteht, da dadurch Investitionskosten minimiert werden können und die Maßnahme so wirtschaftlicher wird.
Eine wichtige gesetzliche Neuregelung ist die Einführung des Energieausweises für Gebäude im Bestand.
Unter Kontakt finden Sie schließlich alle Angaben, um sich mit mir in Verbindung zu setzen.
Allgemein
Ich kann allen Hausbesitzern, die ihre Heizkosten senken wollen und eine energetische Sanierung ihres Hauses planen, die staatlich geförderte Energiesparberatung vor Ort empfehlen. Auf Grundlage einer eingehenden Bestandsanalyse werden die möglichen Varianten einer Sanierung und die Vor- und Nachteile bestimmter Maßnahmen erläutert.
Falls eine Förderung durch die BAFA nicht möglich oder nicht gewünscht wird, biete ich selbstverständlich auch Beratungsleistungen an, die in ihrem Umfang individuell vereinbart werden können.
Als freier Energieberater berate ich generell neutral und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen einzelner Hersteller oder ausführender Betriebe.
Ablauf und Inhalt der Beratung
- Es wird ein Treffen in dem Gebäude vereinbart, das Gegenstand der Beratung sein soll, dort kann auch der Umfang und die Zielsetzung der Beratung festgelegt werden. Vor Ort werden auch die notwendigen Daten für die Aufnahme des Ist-Zustandes erhoben.
- Als Berater stelle ich bei der zuständigen Bewilligungsbehörde BAFA den Antrag auf Förderung der Beratung.
- Sie erhalten dann von mir eine aufbereitete schriftliche Ausarbeitung über den Ist-Zustand mit Vorschlägen zur Sanierung Ihres Hauses.
- In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird schließlich der Bericht vorgestellt und erläutert.
- Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch nach Abschluss des Beratung bei Fragen gerne zur Seite.
Die Ausstellung des Gebäude-Energieausweises kann aus förderungsrechtlichen Gründen leider nicht mit der Vor-Ort-Beratung verknüpft werden – einer separaten Beauftragung steht jedoch nichts im Wege.
Energieausweis für Gebäude im Bestand
Mit der Verabschiedung der neuen Energieeinsparverordnung durch das Bundeskabinett am 27.06.2007 stehen nun die Regelungen für die Einführung des Energieausweises für Gebäude im Bestand fest.
Die EnEV 2007 ist zum 1.Oktober 2007 in Kraft getreten.
Stufenweise können sich ab diesem Jahr potentielle Mieter und Käufer von Gebäuden einen Energieausweis vorlegen lassen, der die wärmetechnische Qualität des Hauses dokumentiert und damit zu einem Kriterium der Miet- oder Kaufentscheidung werden soll.
Als qualifizierter Energieberater bin ich zur Erstellung von Energieausweisen berechtigt und biete fachgerechte Ausführung an. Im Folgenden können Sie weitere Informationen über die gesetzlichen Regelungen erhalten.
Der Energieausweis kann als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis ausgestellt werden, abhängig vom Alter des Gebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten. Es besteht immer eine Wahlfreiheit zugunsten des bedarfsorientierten Energieausweis, der die energetische Qualität eines Gebäudes besser abbilden kann als die verbrauchsorientierte Variante.
Für eine Übergangszeit bis zum 30.09.2008 gilt die Wahlfreiheit zugunsten der verbrauchsorientierten Variante auch für Gebäude, für die der bedarfsorientierte Energieausweis letztlich vorgeschrieben ist.
Selbstverständlich können auch beide Angaben kombiniert werden, um so dem Interessenten ein möglichst breit gefächertes Informationsangebot zu bieten.
Der Energieausweis wird stufenweise ab 2008 verpflichtend: Ab 1. Juli 2008 für Gebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ab 1. Januar für alle übrigen Wohngebäude; für Nicht-Wohngebäude gilt die entsprechende Regelung ab 1. Juli 2009.
Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum.
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises sind:
Bei Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten:
- Baugenehmigung vom 1.11.1977 oder neuer
- oder: Nachträgliche Verbesserung des wärmetechnischen Standards auf den Stand der WSchV 1977
- oder: Inanspruchnahme der Übergangsregelung bis zum 30.09.2008
Bei Wohngebäude mit 4 oder mehr Wohneinheiten:
- Keine Einschränkungen
– Verbrauchsabrechnungen über drei Jahre müssen vorhanden sein
Bedarfsorientierter Energieausweis
Da diese Variante des Energieausweises die wärmetechnische Qualität des gesamten Hauses berücksichtigt, ist es für die Genauigkeit der Angaben vorteilhafter, das Gebäude vor Ort zu begutachten um Besonderheiten des Hauses zu berücksichtigen.
Es ist hilfreich für die Berechnung, wenn möglichst genaue Bauunterlagen, Baubeschreibung oder Rechnungen früherer Sanierungen und Umbauten vorhanden sind.
Auf dieser Grundlage wird von mir dann der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt, der so ein sehr genaues Bild der energetischen Qualität Ihres Hauses liefern kann.
Es besteht auch bei dieser Variante die Möglichkeit, die Verbrauchsdaten der letzten Jahre anzugeben, um so auch den nutzerabhängigen Einfluss auf den Verbrauch zu dokumentieren.